Diskussion:Nachweismethoden: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. April 2014, 07:14 Uhr
Danke Michael für das Einfügen der Quelle. Ich habe jetzt die Angaben korrigiert. Zwei Fragen bleiben offen: 1. Wo wird im Gesetzestext eigentlich klar gesagt, was besonders geschützt und streng geschützt überhaupt bedeutet? Was darf ich denn nicht machen? und 2. Auf welche Quelle geht die Angabe „europaweit eine geschützte Art“ zurück (außer auf Bellmann?) --Arno 00:41, 18. Mär. 2011 (CET)
- Was genau verboten ist, steht in §3 und §4. Der Schutzstatus von Mactrothele kommt aber aus einem anderen Gesetz. --Michael Hohner 21:10, 20. Mär. 2011 (CET)