Diskussion:Argyroneta aquatica: Unterschied zwischen den Versionen
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:Tja, ich kann das jetzt auch nicht nachvollziehen. In meiner Roten Liste von Thüringen ist A. aquatica (neben Eresus kollari) auch mit einem §-Zeichen versehen und in der Legende steht: „nach §10 Abs. 2 Nr 10 BNatSchG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt“. Im Bellmann steht auch was von „gesetzlich geschützt“. --[[Benutzer:Arno|Arno]] 00:07, 9. Apr. 2009 (CEST) | |||
Version vom 8. April 2009, 22:07 Uhr
In der Bundesartenschutzverordnung ist Argyroneta aquatica nicht erwähnt. Woher stammt die Info in der Einleitung? --Michael Hohner 22:37, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Tja, ich kann das jetzt auch nicht nachvollziehen. In meiner Roten Liste von Thüringen ist A. aquatica (neben Eresus kollari) auch mit einem §-Zeichen versehen und in der Legende steht: „nach §10 Abs. 2 Nr 10 BNatSchG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt“. Im Bellmann steht auch was von „gesetzlich geschützt“. --Arno 00:07, 9. Apr. 2009 (CEST)