Diskussion:Nachweismethoden: Unterschied zwischen den Versionen
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Arno (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Danke Michael für das Einfügen der Quelle. Ich habe jetzt die Angaben korrigiert. Zwei Fragen bleiben offen: 1. Wo wird im Gesetzestext eigentlich klar gesagt, …“) |
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Danke Michael für das Einfügen der Quelle. Ich habe jetzt die Angaben korrigiert. Zwei Fragen bleiben offen: 1. Wo wird im Gesetzestext eigentlich klar gesagt, was besonders geschützt und streng geschützt überhaupt bedeutet? Was darf ich denn nicht machen? und 2. Auf welche Quelle geht die Angabe „europaweit eine geschützte Art“ zurück (außer auf Bellmann?) --[[Benutzer:Arno|Arno]] 00:41, 18. Mär. 2011 (CET) | Danke Michael für das Einfügen der Quelle. Ich habe jetzt die Angaben korrigiert. Zwei Fragen bleiben offen: 1. Wo wird im Gesetzestext eigentlich klar gesagt, was besonders geschützt und streng geschützt überhaupt bedeutet? Was darf ich denn nicht machen? und 2. Auf welche Quelle geht die Angabe „europaweit eine geschützte Art“ zurück (außer auf Bellmann?) --[[Benutzer:Arno|Arno]] 00:41, 18. Mär. 2011 (CET) | ||
: Was genau verboten ist, steht in §3 und §4. Der Schutzstatus von ''Mactrothele'' kommt aber aus einem anderen Gesetz. --[[Benutzer:Michael Hohner|Michael Hohner]] 21:10, 20. Mär. 2011 (CET) | |||
Version vom 20. März 2011, 20:10 Uhr
Danke Michael für das Einfügen der Quelle. Ich habe jetzt die Angaben korrigiert. Zwei Fragen bleiben offen: 1. Wo wird im Gesetzestext eigentlich klar gesagt, was besonders geschützt und streng geschützt überhaupt bedeutet? Was darf ich denn nicht machen? und 2. Auf welche Quelle geht die Angabe „europaweit eine geschützte Art“ zurück (außer auf Bellmann?) --Arno 00:41, 18. Mär. 2011 (CET)
- Was genau verboten ist, steht in §3 und §4. Der Schutzstatus von Mactrothele kommt aber aus einem anderen Gesetz. --Michael Hohner 21:10, 20. Mär. 2011 (CET)